Fisch: Neue Vorgaben ab 2012
06.12.2011
Für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gelten ab 2012 neue Vorgaben zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Neben neuen Pflichten zur Angabe des wissenschaftlichen Namens und ggf. einem Auftauhinweis gelten auch erweiterte Anforderungen, was die chargengenaue Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse betrifft. Viele Erzeugnisse sind jedoch von den Anforderungen ausgenommen.
Rechtliche Grundlage der neuen Vorgaben bilden die Fischerei-Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 vom 20. November 2009 sowie die Durchführungs-
verordnung (EG) Nr. 404/2011 vom 8. April 2011.
Letztere gilt in den spezifischen Bereichen ab
1. Januar 2012.
Eine Übersicht zu den neuen Vorgaben ist hier abrufbar!
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